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für die Veranstaltungen des KJR Würzburg gelten folgende Bestimmungen:

  • Es werden nur schriftliche Anmeldungen entgegen genommen, die in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt werden.
  • Ein Erziehungsberechtigter und der Teilnehmer müssen unterschreiben.
  • Jede Anmeldung wird unter Angabe der Zahlungsweise und der Teilnahmegebühr schriftlich bestätigt.
  • Nach der Bestätigung durch den Kreisjugendring (KJR) wird bei Freizeiten eine Anzahlung von mindestens 50,- € fällig. Die Restzahlung der Teilnahmegebühr hat vor Beginn der Maßnahme, spätestens am jeweils angegebenen Fälligkeitstag, zu erfolgen.
  • Kann eine Anmeldung nicht mehr berücksichtigt werden, so wird eine schriftliche Absage erteilt.
  • Der KJR behält sich vor, Veranstaltungen, die nicht ausreichend belegt sind, bis 2 Wochen vor Beginn abzusagen.
  • Vor der Abreise erfahren alle Teilnehmer schriftlich die Einzelheiten über das notwendige Reisegepäck und die Abfahrtszeiten.
  • Mit der schriftlichen Anmeldung und der Bestätigung durch den KJR ist eine verbindliche Buchung erfolgt.
  • Dies bedeutet, dass Gebühren anfallen, wenn eine Anmeldung storniert wird:
    • 28 Tage vor Maßnahmenbeginn – 50 % der Teilnahmegebühr
    • 14 Tage vor Maßnahmenbeginn – 80 % der Teilnahmegebühr
    • 10 Tage vor Maßnahmenbeginn – 100 % der Teilnahmegebühr
  • Die Verwaltungsgebühr beträgt bei einer Absage generell 15,- €.
  • Wird eine Ersatzperson gestellt, entfällt die Rücktrittsgebühr, nicht aber die Verwaltungsgebühr.
  • Wir bitten um Verständnis, dass wir bevorzugt Kinder und Jugendliche aus dem Landkreis Würzburg berücksichtigen.
  • Preisänderungen sind vorbehalten, sofern sich die Fahrtkosten erheblich erhöhen.
  • Die Betreuung liegt in Händen von haupt- und ehrenamtlichen Kräften, die während der gesamten Maßnahme die Aufsichtspflicht für alle minderjährigen Teilnehmer/innen wahrnehmen.
  • Die Freizeitleitung kann Teilnehmer/innen wegen grober Verfehlungen von der Maßnahme ausschließen. Die Heimreise erfolgt dann auf eigene Kosten. Die Teilnahmegebühr wird nicht zurückerstattet.
  • Für alle Maßnahmen besteht eine Haftpflicht- und Unfallversicherung.
  • Bilder, auf denen nicht nur einzelne Kinder zu sehen sind, dürfen vom KJR für Eigenwerbung, z.B. Homepage, Jahresprogramm, Printmedien, etc. verwendet werden, wobei die Personalien der Kinder nicht veröffentlicht werden.
  • Jede/r Teilnehmer/in erhält von uns im nachfolgenden Veranstaltungsjahr unser Jahresprogramm per Post.
  • Mit der Anmeldung erkennen die Erziehungsberechtigten und die Teilnehmer/innen diese Bedingungen an.