Teilnahmebedingungen
für die Veranstaltungen des KJR Würzburg gelten folgende Bestimmungen:
- Es werden nur schriftliche Anmeldungen entgegen genommen, die in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt werden.
- Ein Erziehungsberechtigter und der Teilnehmer müssen unterschreiben.
- Jede Anmeldung wird unter Angabe der Zahlungsweise und der Teilnahmegebühr schriftlich bestätigt.
- Nach der Bestätigung durch den Kreisjugendring (KJR) wird bei Freizeiten eine Anzahlung von mindestens 50,- € fällig. Die Restzahlung der Teilnahmegebühr hat vor Beginn der Maßnahme, spätestens am jeweils angegebenen Fälligkeitstag, zu erfolgen.
- Kann eine Anmeldung nicht mehr berücksichtigt werden, so wird eine schriftliche Absage erteilt.
- Der KJR behält sich vor, Veranstaltungen, die nicht ausreichend belegt sind, bis 2 Wochen vor Beginn abzusagen.
- Vor der Abreise erfahren alle Teilnehmer schriftlich die Einzelheiten über das notwendige Reisegepäck und die Abfahrtszeiten.
- Mit der schriftlichen Anmeldung und der Bestätigung durch den KJR ist eine verbindliche Buchung erfolgt.
- Dies bedeutet, dass Gebühren anfallen, wenn eine Anmeldung storniert wird:
- 28 Tage vor Maßnahmenbeginn – 50 % der Teilnahmegebühr
- 14 Tage vor Maßnahmenbeginn – 80 % der Teilnahmegebühr
- 10 Tage vor Maßnahmenbeginn – 100 % der Teilnahmegebühr
- Die Verwaltungsgebühr beträgt bei einer Absage generell 15,- €.
- Wird eine Ersatzperson gestellt, entfällt die Rücktrittsgebühr, nicht aber die Verwaltungsgebühr.
- Wir bitten um Verständnis, dass wir bevorzugt Kinder und Jugendliche aus dem Landkreis Würzburg berücksichtigen.
- Preisänderungen sind vorbehalten, sofern sich die Fahrtkosten erheblich erhöhen.
- Die Betreuung liegt in Händen von haupt- und ehrenamtlichen Kräften, die während der gesamten Maßnahme die Aufsichtspflicht für alle minderjährigen Teilnehmer/innen wahrnehmen.
- Die Freizeitleitung kann Teilnehmer/innen wegen grober Verfehlungen von der Maßnahme ausschließen. Die Heimreise erfolgt dann auf eigene Kosten. Die Teilnahmegebühr wird nicht zurückerstattet.
- Für alle Maßnahmen besteht eine Haftpflicht- und Unfallversicherung.
- Bilder, auf denen nicht nur einzelne Kinder zu sehen sind, dürfen vom KJR für Eigenwerbung, z.B. Homepage, Jahresprogramm, Printmedien, etc. verwendet werden, wobei die Personalien der Kinder nicht veröffentlicht werden.
- Jede/r Teilnehmer/in erhält von uns im nachfolgenden Veranstaltungsjahr unser Jahresprogramm per Post.
- Mit der Anmeldung erkennen die Erziehungsberechtigten und die Teilnehmer/innen diese Bedingungen an.